Allgemeine Geschäftsbedingungen
0. Geltung
1. Angebot und Vertragsabschluss
2. Preise
(1) Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers und unter dem Vorbehalt, dass die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise der SATTLER GmbH verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Werk ausschließlich Verpackung in EURO zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, es werden anderweitige Angaben gemacht.
(2) Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden mit Angebotsabgabe oder Auftragsbestätigung vollständig angegeben, es sei denn, Gewichte und Verpackungsgrößen können zu diesem Zeitpunkt noch nicht sicher festgelegt werden.
3. Zustellung der Waren, Liefermenge, Lieferfrist, Teillieferung, Gefahrenübergang
4. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu hergestellten Waren 12 Monate ab Lieferdatum. Diese Gewährleistungsfristen haben Geltung, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.
(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware der SATTLER GmbH mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so wird vermutet, dass die Ware mangelfrei abgeliefert wurde und die Gewährleistung entfällt diesbezüglich.
(3) Der Unternehmer ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass SATTLER GmbH entscheidet, ob, unter angemessener Wahrung der Interessen des Bestellers, eine Mangelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Unternehmer zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet der Unternehmer zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
(5) Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, im Rahmen des in „5. Pflichtverletzungen“ geregelten Umfangs.
(6) Werden bzgl. der Ablieferqualität keine anderen schriftlichen Vereinbarung wirksam getroffen, so gilt für übliche Qualitätsmerkmale eine Ablieferqualität nach ISO2859-1 AQL 0.4, Stichprobengröße "normal" (Level II). Werden bei einer Stichprobe weniger Fehlerteile als hier zulässig entdeckt, so kann die SATTLER GmbH eine Reklamation der Teile ablehnen.
5. Pflichtverletzungen
(1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und erlaubter Handlung haftet die SATTLER GmbH – auch für leitende Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Bestellers, Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
(3) Die SATTLER GmbH haftet grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurden, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet der Unternehmer nicht.
(4) Der Unternehmer hat aber die Pflicht, den Besteller – soweit erkennbar – unverzüglich auf die Unmöglichkeit der technischen Umsetzung der Vorlagen hinzuweisen.
(5) Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Eine Prüfungspflicht seitens des Unternehmers besteht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter nicht.
6. Zahlungsbedingungen
7. Eigentumsvorbehalt
8. Urheberrechte
9. Versuchsteile, Formen, Werkzeuge und sonstige Fertigungseinrichtungen
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11. Schlussbestimmung
(1) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Übersetzungen in anderen Sprachen gelten als Richtlinie.
SATTLER GmbH Elastomer & Polymer Technologie
Salmünsterer Str. 1
D- 63607 Wächtersbach
Juli 2016